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Förderung von Scheitholzvergasern



Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gewährt Zuschüsse für Holzscheitvergaser. Zuschüsse werden nur für Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 15 und maximal 100 kW sowie einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 88 % gewährt, sofern sie mit einer Leistungs- und Feuerungsregelung (Temperaturfühler hinter der Verbrennungskammer und/oder Lambdasonde zur Messung des Sauerstoff-Gehaltes im Abgasrohr) ausgestattet sind und über einen Pufferspeicher mit einem Mindestvolumen von 55 l/kW verfügen. Der Zuschuss beträgt 50 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1.125 Euro bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 %.

Nähere Informationen auf der Homepage des BAFA

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