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Energieausweis wird zum 1. Juli 2009 für Gewerbeimmobilien Pflicht

Am 1 Juli 2009 tritt eine weitere wichtige Stufe bei der Einführung des Energieausweises in Kraft. Denn ab diesem Zeitpunkt müssen Gewerbeimmobilien, die verkauft, neu vermietet oder verpachtet werden, über einen Energieausweis verfügen. Den Kauf- oder Mietinteressenten muss dann auf Nachfrage ein Energieausweis vorgelegt werden, damit sich diese ein genaueres Bild über den energetischen Zustand des Gebäudes machen können. Auf diese Weise wird es ihnen ermöglicht, bereits vor dem Erwerb bzw. der Anmietung die Energiekosten und Sanierungsmaßnahmen abzuschätzen.

Nach Aussage der Deutschen Energie Agentur verfügen derzeit rund 35 Prozent der Gewerbeimmobilien über einen Energieausweis. Davon sind 34 Prozent verbrauchs- und 66 Prozent bedarfsorientiert. Ein bedarfsorientierter Energieausweis wird durch die bautechnische Begutachtung von Bausubstanz und Anlagentechnik ermittelt. Ein verbrauchsorientierter Energieausweis basiert demgegenüber allein auf bestehenden Heizkostenabrechnungen.

Öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr wie Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser oder Rathäuser, mit über 1.000 Quadratmetern Nutzfläche sind zudem dazu verpflichtet den Energieausweis gut sichtbar auszuhängen. Davon sind laut DENA insgesamt ca. 55.000 öffentliche Gebäude betroffen, wobei derzeit nur 25 Prozent über einen Ausweis verfügen.



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