Blockheizkraftwerk Strom und Wärme selbst erzeugen

Die Stromerzeugung in großen Kraftwerken ist mit großen Energieverlusten verbunden, da die erzeugte Wärme meist ungenutzt bleibt. Der Wirkungsgrad von Kohle- oder Gaskraftwerken liegt deshalb nur bei ca. 36 %. Das dies nicht so sein muss beweisen Blockheizkraftwerke. Sie dienen neben der Stromerzeugungauch für die Bereitstellung von Wärme für Heizung, Warmwasser oder als Prozesswärme im Gewerbe. Ein Blockheizkraftwerk kann so einen Wirkungsgrad von bis zu 95 % erreichen. Bislang wurden Blockheizkraftwerke vorzugsweise in großen Gebäudekomplexen (Krankenhäuser Wohnsiedlungen, Schwimmbäder) eingesetzt. Mittlerweile werden aber auch schon Blockheizkraftwerke für Ein- und Zweifamilienhäuser angeboten, die ohne weiteres in jedem Technikraum untergebracht werden können.

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Funktionsweise eines Blockheizkraftwerks

Ein Blockheizkraftwerk basiert auf dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung: ein Verbrennungsmotor treibt einen Generator an, der Strom erzeugt. Die dabei entstehende Wärme wird über einen Wärmetauscher nutzbar gemacht. Gängige fossile Brennstoffe in Blockheizkraftwerken sind Diesel, Heizöl oder Gas. Aber auch regenerative Energieträger, wie Biogas, Biodiesel, Rapsöl und neuerdings auch Holzpellets können eingesetzt werden.

Wohin mit dem Strom?

Der erzeugte Strom kann entweder selbst genutzt, oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, den Strom aus Blockheizkraftwerken abzunehmen. Die Vergütung setzt sich zusammen aus dem Durchschnittspreis für Basislaststrom an der Leipziger Strombörse EEX, einem KWK-Zuschlag sowie den vermiedenen Netznutzungsgebühren für die Einspeisung in den unteren Spannungsebenen.

Wirtschaftlichkeit

Um ein Blockheizkraftwerk wirtschaftlich betreiben zu können, muss eine möglichst große jährliche Betriebsstundenzahl erreicht werden. Voraussetzung hierfür ist ein möglichst gleichmäßiger Wärmebedarf während des ganzen Jahres. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Schwimmbad ganzjährig beheizt werden soll, oder wenn in einem Mehrparteinhaus die Brauchwassererwärmung über ein Blockheizkraftwerk erfolgen soll. Der gesetzlich festgeschriebene Zuschlag beträgt für Kleinst-Blockheizkraftwerke bis zu 50 kWel 5,11 Cent pro Kilowattstunde.

Öffentliche Förderung

BHKW werden in Deutschland durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gefördert. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschlag bei der Einspeisung des Stroms. Zur staatlichen Förderung gehören weiterhin auch Steuererleichterungen, wie z.B. die Erstattung der Mineralölsteuer für den eingesetzten Brennstoff.