Mieterstrom Die eigene Stromerzeugung auf dem Dach

Photovoltaik auf dem Dach von Mehrfamilienhäusern

Wer ein Eigenheim besitzt, hat die Möglichkeit, Stromkosten zu sparen und gleichzeitig die Umwelt zu schützen, wenn er Strom aus erneuerbaren Energiequellen selbst erzeugt. Meist geschieht dies durch Solaranlagen auf dem Dach. Der so erzeugte Strom kann im eigenen Haus genutzt oder ins öffentliche Netz eingespeist werden. Beide Fälle zahlen sich aus: Der selbst erzeugte Strom spart Stromkosten des Energieversorgers ein, für den eingespeisten Strom gibt es eine Vergütung, die allerdings heute erheblich niedriger ist als in früheren Jahren. Mieter hatten diese Möglichkeit bislang nicht. Doch die Änderung des EEGs von 2017 schafft Abhilfe mit dem Modell des „Mieterstroms“.

Was ist Mieterstrom?

Der Ausdruck „Mieterstrom“ bezeichnet elektrischen Strom, der auf dem Dach eines Hauses durch eine Photovoltaikanlage erzeugt wird und ohne Umwege über das öffentliche Netz von den Mietern des Hauses oder zugehöriger Nebengebäude verbraucht wird. Der Strom darf hierbei nicht aus anderen Energiequellen, wie beispielsweise Windrädern, stammen. Die Photovoltaikanlage kann entweder direkt vom Vermieter oder von einem von ihm beauftragten Versorgungsunternehmen betrieben werden.

Prinzipiell konnten Vermieter schon immer eine PV-Anlage auf ihren Dächern installieren und den so gewonnenen Strom an die Mieter verkaufen. Dies hat sich in der Vergangenheit aber nicht gelohnt. Denn wer Strom an mehrere Mieter verkaufen wollte, musste erstmal kräftig in die Verteilung, Messung und Abrechnung investieren. Da war es nicht nur einfacher, sondern auch wirtschaftlich lohnender, den Strom einfach in das öffentliche Netz einzuspeisen und dafür die entsprechende Einspeisevergütung zu kassieren. Da diese Vergütung aber inzwischen sehr niedrig ist, rückt mittlerweile der Eigenverbrauch im Haus stärker in den Fokus, auch, weil die Änderung des EEG im Jahr 2017 dieses Modell nun erleichtert.

Wer kann vom Mieterstrom profitieren?

Alle Mieter, die in einem Haus wohnen, dessen Vermieter eine entsprechende Anlage nach dem 25. Juli 2017 in Betrieb genommen hat, können Mieterstrom beziehen. Dies gilt übrigens auch für die gewerbliche Nutzung einer Mietsache. Es ist aber niemand verpflichtet, diesen Mieterstrom zu nutzen. Auf der anderen Seite haben Mieter auch keinen Rechtsanspruch auf Mieterstrom.

Wie funktioniert Mieterstrom?

Die Mieter schließen mit dem Vermieter bzw. dem von ihm beauftragten Energieversorger einen ganz normalen Energieliefervertrag ab. Dieser Vertrag darf eine maximale Laufzeit von einem Jahr und eine maximale Kündigungsfrist von drei Monaten haben. Wird er nicht gekündigt, läuft er meist einfach weiter. Der Preis des Mieterstroms darf nicht höher als 90 % des Standardpreises der Region sein. Der Vermieter erhält für den produzierten Strom einen Mieterstromzuschlag, wenn er ihn direkt an seine Mieter verkauft. Eine einschränkende Bedingung gibt es allerdings: Die Anlage darf maximal 100 kW erzeugen.

Wenn die Solaranlage jedoch nicht genügend Strom für die Bedürfnisse aller Mieter produziert, beispielsweise aufgrund zu weniger Sonnenstunden, dann wird zusätzlich benötigter Strom von einem externen Energieunternehmen geliefert. Dies zu organisieren und den reibungslosen Ablauf sicherzustellen, ist Sache des Vermieters. Hat er ein Energieversorgungsunternehmen mit der Aufstellung und dem Betrieb der PV-Anlage beauftragt, wird dieses Unternehmen auch den zusätzlichen Strom liefern. Andernfalls muss der Vermieter mit einem Unternehmen einen entsprechenden Vertrag schließen. Der Mieter als Abnehmer des Stroms hat nur einen Ansprechpartner – den Anbieter des Mieterstroms.

Lohnt sich Mieterstrom auch für Vermieter?

Für Vermieter lohnt sich Mieterstrom umso mehr, je mehr Wohneinheiten im Haus sind. Auch der Anteil des Solarstroms am gesamten Stromverbrauch ist entscheidend. Je größer dieser Anteil ist, desto lohnender wird der Mieterstrom. Damit sich die Kosten für die Installation der Solaranlage möglichst schnell amortisieren, sollten am besten alle Mieter Mieterstrom beziehen. Bei wenigen Wohneinheiten macht es sich stärker bemerkbar, wenn ein Mieter den Vertrag nicht unterschreibt, als beispielsweise bei einem Hochhaus. Die Kosten für die Installation der Solaranlage hängen von der Größe der Anlage und der Zugänglichkeit des Daches ab. Am günstigsten lässt sich eine Solaranlage bei einem Neubau realisieren.

Vermieter, die den zeitlichen und finanziellen Aufwand für die Errichtung einer Solaranlage vermeiden wollen, können mit Energieunternehmen einen Vertrag schließen. Sie vermieten dabei dem Unternehmen die Dachfläche zu einem eher symbolischen Preis, der Energieversorger plant, baut und betreibt die Anlage. Damit sinkt zwar der finanzielle Überschuss des Vermieters, er muss sich aber dafür auch um nichts kümmern.

Stecker-Solaranlagen

Da man den Vermieter nicht dazu zwingen kann, Mieterstrom anzubieten, versuchen manche Mieter mit Mini-Solaranlagen auf dem Balkon ihren eigenen Strom zu erzeugen. Dies sollte aber am besten nur ein Fachmann installieren, denn Kosten für entstandene Schäden durch einen unsachgemäßen Anschluss können hoch werden.