Zum 1. Januar 2011 haben vier Bundesländer die Grunderwerbsteuer erhöht. Bislang galt der einheitlich Steuersatz von 3,5 Prozent. Das Bundesland Saarland hat diesen Steuersatz auf 4 %, Niedersachen und Bremen auf 4,5 % und das Bundesland Brandenburg sogar auf 5 % erhöht.