Ergänzungsdarlehen KfW erhöht Energieförderung

© Micaela Münter, BINE Informationsdienst

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat seit dem 01. März diesen Jahres die Fördermöglichkeiten für private Bauherren, Hauseigentümer und Kaufinteressierte aufgestockt. Für eine Heizungsumstellung auf erneuerbare Energien können Immobilienbesitzer (auch beim Kauf einer Bestandsimmobilie) nun ein Ergänzungsdarlehen erhalten (Energieförderung). Wer beispielsweise eine Solaranlage bis 40 Quadratmeter Kollektorfläche installiert, eine Biomasse-Anlage mit einer so genannten Nennwärmeleistung zwischen 5 und 100 kW einbauen lässt oder auf eine Wärmepumpe mit bis zu 100 kW Nennwärmeleistung umstellt, kann dies über das KfW-Programm 167 fördern lassen. Das Darlehen beträgt maximal 50.000 Euro pro Wohnfläche und kann mit einem Zuschuss aus dem Marktanreizprogramm (MAP) des Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) kombiniert werden. Gefördert werden Anlagen in Gebäuden, für die vor dem 1. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt beziehungsweise eine Bauanzeige erstattet worden ist.

Wer sein Haus zum KfW-55- oder KfW-70-Haus sanieren möchte, bekommt ebenfalls seit dem 1. März über das KfW-Förderprogramm 151 „Energieeffizient-Sanieren-Kredit“ einen höheren Tilgungszuschuss. Die Zuschüsse erhöhen sich dabei um jeweils 2,5 Prozent. Das heißt, der Tilgungszuschuss für das Effizienzhaus 70 beträgt nun 12,5 Prozent, für das Effizienzhaus 55 sogar 17,5 Prozent. Um die Förderung zu nutzen, muss sie vor Sanierungsbeginn beantragt werden.

Weitere Informationen zur KfW Energieförderung finden Sie beim BINE Informationsdienst auf dem kostenfreien Portal www.energiefoerderung.info sowie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau unter www.kfw.de.