Zuschuss Förderung für Wärmepumpen
Wer seine Heizung auf Erneuerbare Energien umstellt, wird vom Staat belohnt. Sowohl im Neubau als auch für den Austausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe gibt es Zuschüsse von mehreren tausend Euro. Die Förderungen können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.
Die BAFA-Förderung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle belohnt den Einbau einer effizienten Wärmepumpe mit attraktiven Fördersummen aus dem Marktanreizprogramm (MAP). Die Förderung unterscheidet dabei in eine Basis- und eine Innovationsförderung. Zudem werden unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Boni gewährt. Vor allem energetische Sanierungsmaßnahmen von Heizungsanlagen werden vom Bund bezuschusst. Seit dem 1. April 2015 kann zudem für Wärmepumpen in neu errichteten Gebäuden eine Innovations- und Bonusförderung beantragt werden.
Welche Wärmepumpen werden gefördert?
Neben solarthermischen und Biomasseanlagen fördert das BAFA effiziente elektrische sowie gasbetriebene Wärmepumpen bis 100 kW Nennwärmeleistung. Für größere Anlagen ist eine Förderung über das KfW-Programm „Erneuerbare Energien-Premium“ möglich. Allerdings werden nicht alle Wärmepumpenprojekte von der BAFA gefördert. Ausschlaggebend für die Unterstützung sind der COP-Wert (Coefficient of Performance) und die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe.
Die Förderhöhe der BAFA
Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den Nennwärmeleistungen der Wärmepumpen und ist in einer Förderrichtlinie (Stand: 1. April 2015) festgelegt. Die Förderhöhe setzt sich zusammen aus der pauschalen Förderung, der so genannten Basisförderung, die sich nach der Größe und Art der Anlage richtet und einem Bonusprogramm.
Folgende Zuschüsse werden in der Basisförderung für den Gebäudebestand gewährt (ohne APEE-Bonus):
- Sole/Wasser-WP (mit Erdsonde): 100 EUR/kW, mind. 4500 EUR
- Wasser/Wasser-WP & sonstige Sole/Wasser-WP: 100 EUR/kW, mind. 4000 EUR
- Luft/Wasser-WP (leistungsgeregelt bzw. monovalent): 40 EUR/kW, mind. 1500 EUR
- Luft/Wasser-WP (sonstige): 40 EUR/kW, mind. 1300 EUR
- Gas-Wärmepumpen: 100 EUR/kW, mind. 4500 EUR
Was für die BAFA-Förderung zu beachten ist
Beachten Sie die Förderbedingungen, dazu gehören zum Beispiel die Effizienz- und Qualitätsanforderungen. Für neue Erdsonden ist der Abschluss einer verschuldensunabhängigen Versicherung sowie DVGW W 120-2-zertifiziertes Bohrunternehmen vorgeschrieben.
Förderprogramme der KfW
Die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beinhalten günstige Darlehen inkl. Tilgungszuschuss bzw. reine Investitionszuschüsse.
Neue Antragsfristen für die Basisförderung!
Bisher konnte in der Basisförderung der Antrag nach Inbetriebnahme eingereicht werden. Dieses Verfahren wird abgeschafft! Für ab dem 01.01.2018 beauftragte Anlagen gilt generell die Pflicht, den Antrag vor Vorhabensbeginn beim BAFA einzureichen. Mehr zu den neuen Antragsfristen und der Übergangsregelung unter www.waermepumpe.de/foerderung