Wer 2018 bauen möchte beim dem greift ein neues Gesetz, dann ab Januar im nächsten Jahr wird eine ordentliche Baubeschreibung zur Pflicht. Soll heißen, dass allen Bauherren schlüsselfertiger Häuser rechtzeitig vor Unterschrift des Vertrags die ausführliche Beschreibung vorliegen muss, damit noch genügend Zeit bleibt, das Angebot zu prüfen und zu vergleichen. Zudem müssen Baufirmen ab dem nächsten Jahr einen verbindlichen Termin nennen, an dem das geplante Haus fertiggestellt sein wird. Grund des neuen Gesetztes ist die Planungssicherheit für den Bauherren, um Finanzierung, evtl. Wohnungskündigung und einen Umzug zu regeln. Im Idealfall also bereits jetzt den Zeitpunkt der Fertigstellung in den Vertrag mit aufnehmen. Sollte der Bauunternehmer Abschlagszahlungen verlagen, müssen die Raten dem Wert der Bauleistung entsprechen.