KfW Förderprogramme Energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden

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Die Klimaschutzziele der Bundesregierung sind ambitioniert. Bis 2020 sollen die Kohlendioxid Emissionen um 40% gegenüber 1990 reduziert werden. Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien soll dies insbesondere durch eine Steigerung der Energieeffizienz geschehen. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden zu. Denn einerseits ist hier der Einsatz von Primärenergie besonders hoch und andererseits sind die Einsparpotenziale mit relativ einfachen Mitteln erreichbar.

Um die Sanierung des deutschen Wohngebäudebestands voranzubringen wurden deshalb spezielle Förderprogramme ins Leben gerufen. Sie werden allesamt von der KfW Bankengruppe verwaltet. Als Förderinstrumente werden zinsverbilligte Darlehen und Investionszuschüsse gewährt. Obwohl sich das allgemeine Zinsniveau derzeit auf einem historisch niedrigen Stand befindet, sind die Angebote der KfW in diesem Bereich durchaus interessant, zumal die Antragstellung einfach und schnell durchzuführen ist.

Wir geben im Folgenden einen Überblick über die derzeit verfügbaren KfW Förderprodukte aus dem Bereich energieeffizientes Bauen und Sanieren.

Kredit – Energieeffizient Sanieren 151

Förderung von Wohngebäuden, deren Bauantrag vor dem 1.1.1995 gestellt wurde

  • Gefördert werden alle Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen sowie die Durchführung von Einzelmaßnahmen, sofern sie bestimmten technischen Anforderungen entsprechen (z.B. Wärmedämmung, Erneuerung von Fenstern, Außentüren und Heizungsanlage)
  • Kreditsumme bis 75.000 € je Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder 50.000 € bei Einzelmaßnahmen.
  • 0,75% effektiver Jahreszins mit einer Zinsbindung von 10 Jahren. Die Laufzeit beträgt zwischen 4 und 30 Jahre. Die tilgungsfreie Anlaufzeit beträgt 1 bis 5 Jahre.
  • Bis 16.875 € Tilgungszuschuss. Die Höhe des Tilgungszuschusses richtet sich nach der der erzielten Energieeffizienz

Investitionszuschuss – Energieeffizient Sanieren 430

  • Fördervoraussetzungen wie beim Förderprodukt 153
  • mit anderen Förderprodukten kombinierbarbis 18.750 € Zuschuss je Wohneinheit. Die tatsächliche Höhe des Zuschusses richtet sich nach der erzielten Energieeffizienz. Für die Gewährung der maximalen Förderhöhe (25% der förderfähigen Kosten bis 18.750 €) muss der  KfW-Effizienzhaus 55 Standard erreicht werden. Der Zuschuss reduziert sich bis auf 10% der förderfähigen Kosten, wenn nur Einzelmaßnahmen durchgeführt werden bzw. der erzielte KfW-Standard nur bei 115 liegt.

Ergänzungskredit – Energieeffizient Sanieren 167

Baubegleitung – Energieeffizient Sanieren 431

  • Bei den Förderprogrammen 151 und 430 ist die Einbeziehung eines Sachverständigen bei der Erstellung des Sanierungskonzepts und der Baubegleitung vorgeschrieben
  • Die dabei entstehenden Kosten können mit diesem Programm mit 50% gefördert werden (max. 4.000 € je Vorhaben)
  • Kombination mit dem BAFA-Programm „Vor-Ort-Beratung“ möglich

Förderprogramme im Bereich Neubau

Nicht nur bei der Sanierung einer Bestandsimmobilie werden von der KfW Fördermittel gewährt. Auch für den Neubau von Wohnraum lassen sich Förderkredite beantragen. Besonders erwähnenswert ist hierbei das Programm 153 Energieeffizient Bauen. Es umfasst ähnliche Konditionen wie das oben beschriebene Programm 151 und wird beim Bau eines neuen KfW-Effizienzhauses gewährt.
Weitere Programme sind 274 und 275 die bei der Errichtung einer Photovoltaikanlage bzw. bei der Integration eines Stromspeichers gewährt werden.

Beantragung der Förderung

Die KfW vergibt die Förderkredite nicht direkt, sondern nur über andere Banken. Sollten Sie in Erwägung ziehen, einen KfW-Förderkredit in Anspruch zu nehmen, so ist der erste Ansprechpartner meist die Hausbank. Zu beachten ist dabei, dass die KfW lediglich den Höchstzinssatz festlegt. Die Geschäftsbank kann den KfW-Kredit deshalb zu einem niedrigeren Zinssatz vergeben. Häufig sind solche Sonderkonditionen jedoch an die Nutzung weiterer bankeigener Produkte gebunden. Es ist also ratsam, die Konditionen verschiedener Banken auch im Hinblick auf die Nutzung eines Förderkredits miteinander zu vergleichen.

Vorsicht bei zu hoher tilgungsfreier Anlaufzeit und endfälligen Darlehen

Finanzexperten haben in der Vergangenheit immer wieder vor hohen tilgungsfreien Anlaufzeiten und endfälligen Darlehen gewarnt. Dies sind Darlehen, die erst am Ende der Laufzeit in voller Höhe getilgt werden. Da die Zinsen während der gesamten Laufzeit auf den vollen Darlehensbetrag gezahlt werden müssen, summieren sich bei dieser Kreditform die gezahlten Zinsen auf einen wesentlich höheren Betrag als beim regelmäßig getilgten Kredit.

Weitere Infos unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/