Zuschuss Förderung für Wärmepumpen

Geförderte Wärmepumpe © Bundesverband Wärmepumpe

Wer seine Heizung auf Erneuerbare Energien umstellt, wird vom Staat belohnt. Sowohl im Neubau als auch für den Austausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe gibt es Zuschüsse von mehreren tausend Euro. Die Förderungen können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.

Die BAFA-Förderung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle belohnt den Einbau einer effizienten Wärmepumpe mit attraktiven Fördersummen aus dem Marktanreizprogramm (MAP). Die Förderung unterscheidet dabei in eine Basis- und eine Innovationsförderung. Zudem werden unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Boni gewährt. Vor allem energetische Sanierungsmaßnahmen von Heizungsanlagen werden vom Bund bezuschusst. Seit dem 1. April 2015 kann zudem für Wärmepumpen in neu errichteten Gebäuden eine Innovations- und Bonusförderung beantragt werden.

Welche Wärmepumpen werden gefördert?

Neben solarthermischen und Biomasseanlagen fördert das BAFA effiziente elektrische sowie gasbetriebene Wärmepumpen bis 100 kW Nennwärmeleistung. Für größere Anlagen ist eine Förderung über das KfW-Programm „Erneuerbare Energien-Premium“ möglich. Allerdings werden nicht alle Wärmepumpenprojekte von der BAFA gefördert. Ausschlaggebend für die Unterstützung sind der COP-Wert (Coefficient of Performance) und die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe.

Die Förderhöhe der BAFA

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den Nennwärmeleistungen der Wärmepumpen und ist in einer Förderrichtlinie (Stand: 1. April 2015) festgelegt. Die Förderhöhe setzt sich zusammen aus der pauschalen Förderung, der so genannten Basisförderung, die sich nach der Größe und Art der Anlage richtet und einem Bonusprogramm.

Folgende Zuschüsse werden in der Basisförderung für den Gebäudebestand gewährt (ohne APEE-Bonus):

  • Sole/Wasser-WP (mit Erdsonde): 100 EUR/kW, mind. 4500 EUR
  • Wasser/Wasser-WP & sonstige Sole/Wasser-WP: 100 EUR/kW, mind. 4000 EUR
  • Luft/Wasser-WP (leistungsgeregelt bzw. monovalent): 40 EUR/kW, mind. 1500 EUR
  • Luft/Wasser-WP (sonstige): 40 EUR/kW, mind. 1300 EUR
  • Gas-Wärmepumpen: 100 EUR/kW, mind. 4500 EUR
Zusätzlich zur Basisförderung können noch Boni und Zuschüsse für Optimierungsmaßnahmen beantragt werden. Bei besonders effizienten Wärmepumpen ist die sog. Innovationsförderung möglich, in der höhere Fördersätze, aber auch höhere Anforderungen gelten.
Ersetzt die geförderte Wärmepumpe einen besonders ineffizienten Kessel (Öl/Gas, kein Brennwert, außerhalb gesetzlicher Austauschpflicht, Nachtspeicheröfen, Elektroheizung), wird der Förderbetrag seit 2016 noch einmal um 20% aufgestockt (APEE-Bonus)! In diesem Fall muss gleichzeitig die gesamte Heizungsanlage optimiert werden. Für die Optimierung gibt es einen pauschalen Zuschuss von 600 Euro.

Was für die BAFA-Förderung zu beachten ist

Beachten Sie die Förderbedingungen, dazu gehören zum Beispiel die Effizienz- und Qualitätsanforderungen. Für neue Erdsonden ist der Abschluss einer verschuldensunabhängigen Versicherung sowie DVGW W 120-2-zertifiziertes Bohrunternehmen vorgeschrieben.

Für ab dem 01.01.2018 beauftragte Anlagen gilt generell die Pflicht, den Antrag vor Vorhabensbeginn beim BAFA einzureichen (siehe unten).
Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs ist Voraussetzung für die Förderung einer Wärmepumpenanlage. Ohne den hydraulischen Abgleich bzw. ohne den entsprechenden Nachweis kann das BAFA den Zuschuss nicht bewilligen und auszahlen. Die vollständigen Informationen über die BAFA-Förderung finden Sie auf der BAFA-Webseite.

Förderprogramme der KfW

Die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beinhalten günstige Darlehen inkl. Tilgungszuschuss bzw. reine Investitionszuschüsse.

So wird zum Beispiel der Austausch von alten Heizungsanlagen über das KfW-Programm „Energieeffizient sanieren“ mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen (zum Teil mit Tilgungszuschüssen) gefördert. Bei Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschuss 10 Prozent. Entstehen also beispielsweise durch die Sanierung einer älteren Heizungsanlage Kosten in Höhe von 15.000 Euro, so beträgt der Zuschuss 1.500 Euro.
Dabei werden nicht nur die Kosten für den Wärmeerzeuger berücksichtigt, sondern alle damit in Verbindung stehenden Komponenten, etwa der Einbau einer Hocheffizienzpumpe, eines modernen Heizkörpers oder die Sanierung des Schornsteins. In Kombination mit weiteren Sanierungsmaßnahmen kann sich der Zuschuss auf bis zu 25 Prozent erhöhen (Sanierung zum KfW-Effizienzhaus).
Weiterhin fördert die KfW die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen. Hierbei werden Zuschüsse von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt. Weitere Informationen unter: www.kfw.de.

Neue Antragsfristen für die Basisförderung!

Bisher konnte in der Basisförderung der Antrag nach Inbetriebnahme eingereicht werden. Dieses Verfahren wird abgeschafft! Für ab dem 01.01.2018 beauftragte Anlagen gilt generell die Pflicht, den Antrag vor Vorhabensbeginn beim BAFA einzureichen. Mehr zu den neuen Antragsfristen und der Übergangsregelung unter www.waermepumpe.de/foerderung