Beutrocknung Schimmelgefahr in der Bauphase

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Das größte Problem auf Winterbaustellen ist die Feuchtigkeit. Wird der Bau nicht hinreichend geschützt, droht bereits dem Neubau der Befall durch Schimmelsporen. Rund die Hälfte aller Neubauten sei heute von Schimmel betroffen, warnt auch der Verband Privater Bauherren e.V.. Die durch Putze und Estrich eingebrachte Feuchtigkeit muss in ausreichender Weise herausgeheizt und gelüftet werden. Ist das Dachgeschoss beispielsweise noch nicht ausgebaut und ungedämmt, während im unteren Geschoss bereits geheizt wird, darf es keine Öffnung zwischen dem beheizten und dem unbeheizten Bereich des Hauses geben. Ist nämlich beispielsweise die Luke zum Dachgeschoss nicht geschlossen, strömt die warme und feuchte Luft des unteren Geschosses in den unbeheizten Dachbereich, schlägt sich dort an den kühleren Bauteilen nieder und kann hier langfristig Schimmel hervorrufen.

Beheizte und nicht beheizte Bereiche müssen also von einander getrennt, Öffnungen luftdicht abgeschlossen werden. Wer für die hinreichende Trocknung des Baus zu sorgen hat, ist nicht immer geklärt. Tatsache ist, dass der Bauunternehmer verpflichtet ist, ein mängelfreies Haus zu erstellen. Gerade wenn Unternehmen sich verpflichten, ein schlüsselfertiges Haus zu erstellen, müssen sie sich auch um die Trocknung der Baustelle kümmern. Bauherren können sich absichern, indem sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen zu prüfen, ob der Bauvertrag Passagen enthält, die den Bauherren für die Trocknung verantwortlich machen.