Effizienzhäuser sind „IN“ ENEV Richtlinien und Kennzahlen effizienter Wohnbauweisen

Effiziente Wohnbauten werden immer bedeutender, da es gilt, den enormen Energieverbrauch unserer Haushalte drastisch zu reduzieren. Aber was ist nun die Lösung, um dem Problem des ressourcenraubenden Verbrauches entgegenzuwirken? Der Staat hat hierbei verschiedene Programme aufgelegt und Richtlinien erarbeitet. Im Nachfolgenden möchten wir helfen, im Dschungel von KFW, EnEV, Passivhaus, Niedrigenergiehaus, Niedrigstenergiehaus, etc. den Überblick zu bewahren.

Was ist energetisch mindestens einzuhalten?

Als Erstes gibt es die Energieeinsparverordnung (EnEV) in der jeweils gültigen Fassung. Ab 2014 wird es eine neue EnEV mit energetischen Verschärfungen geben. Ab 2020 werden sogenannte Niedrigstenergiehäuser europaweit Pflicht. Die EnEV regelt den Mindestwärmeschutz eines Gebäudes und ist in jedem Fall nachzuweisen und einzuhalten. Darüber hinaus gibt es auch das Erneuerbare Energiewärmegesetz (EEWG), welches festlegt, dass Wohnhäuser mindestens zu 15 % regenerativ zu beheizen sind (z.B.

solare Warmwassererzeugung. Beide Verordnungen sind einzuhalten. Alternativ kann der Jahres- Heizwärmebedarf sowie der Transmissionswärmeverlust 15 % besser als das Referenzgebäude sein, um das EEWG nicht einhalten zu müssen. Die EnEV ist unterster Standard und bei genauerer Betrachtung absolut nicht empfehlenswert.

Wer heute nach EnEV baut, hat bei Hausübergabe schon eine Altimmobilie erworben, da sich die Anforderungen an Neu- und Altbauten regelmäßig ändern. Es sollte mindestens der zu erwartende Niedrigstenergiestandard eingehalten werden, um für die Zukunft gerüstet zu sein.

Bürokratische Veränderungen

Es gibt eine Vielzahl von bürokratischen Erneuerungen die unbedingt einzuhalten sind:
Der Aussteller des Energieausweises muss in der Liste des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) eingetragen sein, um mit der Ausstellernummer Ausweise online übertragen zu können. Zudem muss der Aussteller eine persönliche Datenvorratshaltung anlegen, um bei Prüfungen der Nachweispflicht nachzukommen und je nach verlosten Prüfverfahren alle Unterlagen zum Zeitpunkt der Energieausweisstellung erneut vorlegen zu können.

Welche Förderungen gibt es

Es gibt das KfW Effizienzhaus 70, 55 und 40. Als Alternative gibt es noch das Effizienzhaus 55 und 40 als Passivhaus 55 oder 40. Hier wird mit dem Passivhausprojektierungsprogramm (PHPP) der Nachweis erbracht. Ziel ist es, einen Verbrauchsausweis zu bekommen. Je niedriger der Wert, desto weniger Energie wird benötigt.
Gemessen wird die energetische Qualität anhand des Jahresprimärenergiebedarfes und des Transmissionswärmeverlustes. So hat ein KfW-Effizienzhaus 70 einen Jahresprimärenergiebedarf von nur 70 % eines vergleichbaren Neubaus nach EnEV, ein KfW-Effizienzhaus 55 sogar nur 55 %. Ob ein Haus 70, 55, 40 oder besser erreicht, hängt von sehr vielen Faktoren ab. Zum einen die richtige Haustechnik und zum anderen die entsprechende Gebäudehülle. Aber auch die unterschiedlichen Rechenprogramme ergeben deutliche Unterschiede. Ein Haus kann mit einer Wärmepumpe durchaus KFW 70 erreichen, mit einer Gasheizung hingegen nicht mal die Energieeinsparungsverordnung erfüllen. Und das, obwohl der tatsächliche Verbrauch in Strom oder Gas jeweils identisch ist, was wiederum an der Anlagenaufwandszahl (eP) liegt, die je nach Energieträger festgelegt ist. Bei Strom ist diese deutlich besser als bei Gas.

Das Wichtigste in Kürze:
• 1,71 % effektiver Jahreszins (Stand 18.11.2013)
• für alle, die ein neues KfW-Effizienzhaus bauen oder kaufen
• 50.000 Euro für jede Wohneinheit
• Geld sparen – weniger zurückzahlen: bis 5.000 Euro Tilgungszuschuss
• flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln

Bei KfW 55 und besser ist eine energetische Fachplanung und Baubegleitung erforderlich. Diese Fachplanung ist von einem unabhängigen Sachverständigen durchzuführen und wird von der KFW stichprobenartig kontrolliert.
Ein Sachverständiger im Sinne dieses Programms ist ein in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de geführter Sachverständiger oder eine nach § 21 EnEV ausstellungsberechtigte Person.
Der Sachverständige bestätigt bei Antragstellung die Planung für ein KfW-Effizienzhaus nach den Programmbedingungen und nach Abschluss der Maßnahmen die fachgerechte Durchführung des geförderten KfW-Effizienzhauses.
Wer jedoch kein KfW Darlehen in Anspruch nimmt, braucht auch keinen eigenen Nachweis zu erbringen und kann nur nach EnEV bauen.

Berechnungsgrundlagen für den Sachverständigen

Basierend auf der Passivhausbauweise wurden mittlerweile Energiestandards entwickelt, so dass man heute von einem Richtwert des flächenbezogenen jährlichen Heizwärmebedarfs von 15 kWh/(m²a) ausgehen darf. Bei diesem Wert wird die bedeutendste Einsparung im Vergleich zum konventionellen Wohnungsbau beim Heizstoffverbrauch erzielt: Dies entspricht einem Verbrauch von etwa 1,5 Liter Heizöl pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr.
KfW-Effizienzhaus 40 (Passivhaus)
Der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) darf nicht mehr als 30 kWh pro m² Gebäudenutzfläche (AN) und der Jahres-Heizwärmebedarf (QH) nach dem Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) nicht mehr als 15 kWh pro m² Wohnfläche betragen.

KfW-Effizienzhaus 55 (Passivhaus)

Der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) darf nicht mehr als 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche (AN) und der Jahres-Heizwärmebedarf (QH) nach dem Passivhaus-Projektierungspaket PHPP nicht mehr als 15 kWh pro m² Wohnfläche betragen.
Passivhaus (nach Dr. Feist bzw. Passivhausinstitut oder Forderung von Behörden)
Beim zertifizierten „echten“ Passivhaus müssen strenge Regel eingehalten werden. Bei einem Passivhaus der Firma „wir leben haus“ beispielsweise spricht nichts dagegen, einen Heizwärmebedarf um die 20 kWh zu erzielen. Dies würde dann einem KfW 20 Haus entsprechen, was es aktuell noch nicht gibt). Hier haben wir eine Heizwärme von maximal 15 kWh/(m²a) bzw. eine Heizwärmelast von maximal 10 W/m².
Doch warum nur 10 Watt Heizleistung? Die Idee des Passivhauses war es, auf ein konventionelles Heizungssystem zu verzichten und so lag die Lösung in der Beheizung der Räume mittels Lüftungsheizung. Da Luft aber nur maximal 10 Watt Wärme transportieren kann, erfolgt die Festlegung auf 10 Watt Heizleistung. Heutzutage weiss man, dass die Luft auch bis zu 15 Watt transportieren kann und dass Lüftungsheizungen nicht zwingend bei modernen Passivhäusern vorgegeben sind. Auch Heizkörper, Deckenheizungen oder Fußbodenheizungen sind mit der entsprechenden Haustechnik jederzeit möglich.

Autor:
Matthias Kleinhenz
Alte Schulstr. 25
97720 Nüdlingen
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matthias.kleinhenz@gmx.de

Zur Person:
Matthias Kleinhenz, Dipl.Ing. (FH), geboren und wohnhaft in Bad Kissingen, ist als Architekt und Bauberater zugleich Inhaber und Geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens „wir-leben-haus GmbH + Co. KG“. Er wird oft als Experte für Kongresse und Symposien zu Rate gezogen und hält u.a. Vorträge über Themen wie „Gesundes Bauen und Wohnen“.