Neues Energielabel für Lampen EU sorgt für mehr Transparenz beim Stromverbrauch
Der Markt für Lampen und Leuchtmittel ist in den vergangenen Jahren kräftig durcheinander geraten. Mit der Einführung von Leuchtstoffkompakt-Lampen (auch Energiesparlampe genannt) und LED-Lampen sowie dem schrittweisen Verbot der Glühbirne hat sich die Leuchtmitteltechnik grundlegend gewandelt. Hintergrund dieser Entwicklung ist die Zielsetzung, den Stromverbrauch bei der Lichterzeugung zu reduzieren.
Um dieser Entwicklung bei der Produktauszeichnung Rechnung tragen zu können hat die EU nun das Energielabel für Leuchtmittel angepasst. Während das Label bisher mit den Energieeffizienzklassen A bis G ausgestattet war, entfallen seit dem 1. September 2013 die beiden unteren Klassen F und G. Dafür wurden zwei weitere Effizenzklassen über dem A eingeführt: A+ und A++. Diese beiden Klassen sind für hocheffiziente Lampen reserviert, wobei die Effizienzklasse A++ derzeit nur von wenigen hocheffizienten LED-Lampen und Hochdruckentladungslampen erfüllt werden. Mit der Energieeffizienzklasse A+ werden gute LED-Lampen, hocheffiziente Leuchtstoffkompakt-Lampen und Hochdruckentladungslampen ausgezeichnet werden.
Die Informationspflicht der Hersteller wurde über die Einteilung in die verschiedenen Effizienzklassen hinaus ausgeweitet. So muss auf dem Label nun zusätzlich der tatsächlich Energieverbrauch in kWh je 1000 Betriebsstunden angegeben werden. Dies erhöht die Transparenz und ermöglicht es dem Verbraucher die verschiedenen Lampen noch genauer miteinander zu vergleichen.
Einen ganz wesentlichen Schritt weiter gekommen ist man bei der Streichung von Ausnahmegenehmigungen. Bisher waren zahlreiche Lampentypen, wie beispielsweise Reflektorlampen, von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Diese müssen nun ebenfalls das Energielabel tragen.
In den ersten Wochen nach dem 1. September 2013 werden im Handel Lampen sowohl mit dem alten als auch mit dem neuen Label zu finden sein, denn die Kennzeichnungspflicht mit dem neuen Label gilt erst ab dem Stichtag.
Ab März 2014 wird die Kennzeichnungspflicht von den Leuchtmitteln auf die Leuchten ausgeweitet. Bewertet wird dabei die Energieeffizienz des Leuchtmittels, dass in die entsprechende Leuchte passt.